Beratungslehrkraft
Mein Name ist Vera Modrow und ich bin Beratungslehrerin. Sprechen Sie mich vertrauensvoll an!
Wann berate ich?
- in Fragen der Schullaufbahn (Einschulungsverfahren, Übertritt GS an weiterführende Schulen, Schulwechsel, …)
- bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten (Überforderung, fehlende Lerntechniken, Prüfungsängste, …)
- bei sonstigen Problemen in der Schule (Mobbing, persönliche Probleme, … )
Wen berate ich?
- Schüler
- Eltern
- Lehrer
Wichtige Prinzipien der Beratungslehrertätigkeit:
Freiwilligkeit: Beratung erfolgt immer auf freiwilliger Basis, denn Hilfe ist nur möglich, wenn sie auch gewünscht wird.
Verschwiegenheit: Der Beratungslehrer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nur der Ratsuchende selbst kann ihn von der Schweigepflicht entbinden.
Gemeinsame Konfliktlösung: Es wird versucht gemeinsam ein Ziel zu erarbeiten.
Kooperation:
Gegebenenfalls stellen Beratungslehrer Kontakt zu außerschulischen Institutionen wie Schulpsychologischen Beratungsstellen, zu Erziehungsberatungsstellen oder stadtteilbezogenen bzw. örtlichen sozialen Diensten her.
