Beratungslehrkraft

Mein Name ist Vera Modrow und ich bin Beratungslehrerin. Sprechen Sie mich vertrauensvoll an!

Wann berate ich?

  • in Fragen der Schullaufbahn (Einschulungsverfahren, Übertritt GS an weiterführende Schulen, Schulwechsel, …)
  • bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten (Überforderung, fehlende Lerntechniken, Prüfungsängste, …)
  • bei sonstigen Problemen in der Schule (Mobbing, persönliche Probleme, … )

Wen berate ich?

  • Schüler
  • Eltern
  • Lehrer

Wichtige Prinzipien der Beratungslehrertätigkeit:

Freiwilligkeit: Beratung erfolgt immer auf freiwilliger Basis, denn Hilfe ist nur möglich, wenn sie auch gewünscht wird.
Verschwiegenheit: Der Beratungslehrer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nur der Ratsuchende selbst kann ihn von der Schweigepflicht entbinden.
Gemeinsame Konfliktlösung: Es wird versucht gemeinsam ein Ziel zu erarbeiten.

Kooperation:

Gegebenenfalls stellen Beratungslehrer Kontakt zu außerschulischen Institutionen wie Schulpsychologischen Beratungsstellen, zu Erziehungsberatungsstellen oder stadtteilbezogenen bzw. örtlichen sozialen Diensten her.

Nicole Winkler-Engelhardt

Vera Modrow

Beratungslehrerin